Gefahrgutfahrer - Basiskurs
8.2.1.2 ADR
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlöschübung
- IHK Prüfung
Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich.
ADR-Schulungsbescheinigung nach schriftlicher Prüfung (45 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung berechtigt diese den Teilnehmer, Stückgut und Schüttgut-Transporte von Gefahrgut (außer für Stoffe der Klassen 1 und 7) durchzuführen.
5 Jahre ab Datum der Prüfung